Kriterien zur Zuordnung zu einem Stammverein
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Die Zuordnung zu einem Stammverein erfolgt nach Kriterien aus dem Kooperationsvertrag zwischen den Stammvereinen.
Hiernach wird der Spieler dem Stammverein zugeordnet, dem er zuletzt zugehörig war.
War der Spieler noch keinem Stammverein zugehörig, erfolgt die Zuordnung durch ein objektives, rollierendes System, welches im Kooperationsvertrag zwischen allen Stammvereinen festgelegt ist. Der Spieler besitzt hiernach kein persönliches Wahlrecht bzgl. der Zuordnung zu einem Stammverein.